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Wissenschaftliche Methodik

Wir orientieren uns bei der Auswahl der Schulungsinhalte an dem sogenannten S-T-O-P-Prinzip, welches auch von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin für eine Gefährungsbeurteilung empfohlen wird.

Die Abkürzung STOP steht für

"S" wie Substitution (Ersatz, Auswechslung),
"T" wie technische Maßnahmen,
"O" wie organisatorische Maßnahmen und
"P" wie personen- und verhaltensbezogene Sicherheitsmaßnahmen.

Die Reihenfolge dieser Aufzählung entspricht zugleich der Rangfolge durchzuführender Maßnahmen.

Die beste Maßnahme ist immer, die Gefährdung zu vermeiden oder ganz auszuschalten. Beispielsweise sollten gesundheitsgefährdende Stoffe durch harmlosere ersetzt (substituiert) werden. Was im Fall der COVID-Gefährdung durch einen Virus leider nicht möglich ist.

Wo das nicht möglich ist, muss die Gefährdung so gering wie möglich gehalten werden. In der Regel sind technische Lösungen (zum Beispiel geschlossene Systeme, sicherere Verfahren etc.) für den Arbeitsschutz am wirksamsten. Sie haben Vorrang vor organisatorischen Regelungen und personen- und verhaltensbezogenen Sicherheitsmaßnahmen. Treffen Sie die Maßnahmen stets entsprechend der folgenden Rangfolge:

  • Arbeitsverfahren so gestalten, dass keine Gefährdung vorhanden ist, Gefahrenquellen beseitigen ("S")
  • Gefährdungen ausschalten oder mindern durch Anwendung von Schutzeinrichtungen, vorzugsweise mit zwangsläufiger Wirkung ("T")
  • Gesundheitsrisiko minimieren durch Herabsetzung von Intensität bzw. Dauer der Exposition mittels technischer oder arbeitsorganisatorischer Maßnahmen ("O")
  • Persönliche Schutzeinrichtungen oder Verhaltensregeln anwenden ("P")

Hinweis: Der Gesetzgeber formuliert allgemeine Grundsätze im  § 4 Arbeitsschutzgesetz, die Sie bei der Auswahl der Maßnahmen berücksichtigen sollten.

Wissenschaftliche Methoden, um Datenmenge richtig darzustellen

Etablierte Maßnahmen der Medizintechnikindustrie und aktuelle Empfehlungen von zentralen Einrichtungen auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und –prävention werden berücksichtigt und an die Bedürfnisse und Möglichkeiten der Hotellerie und Gastronomie-Branche angepasst. Alle hier unterbreiteten Maßnahmen basieren auf einer wissenschaftlichen Vorgehensweise.

Alle Empfehlungen werden auf Grundlage geeigneter, seriöser Quellen erstellt.

Die Methodik der Covid-19 Epidemieprävention unterteilt sich in zwei Kernbereiche:

A.) Management

  • Beratung & Schulung
  • Aufbau eines grundlegenden Covid-19 Präventionsmaßnahmensystems
  • Durchführung von Risikobewertungen anhand geeigneter Vorgaben
  • Durchführung und Überprüfung von Präventionsmaßnahmen
  • Zertifizierung (A)

 B.) Mitarbeiter

  • Schulung & Zertifizierung (B)

Aufbau eines grundlegenden Covid-19 Präventionsmaßnahmensystems


Nicht nur in der Covid-19 Pandemie ist es für viele Menschen schwierig sogenannte Fake-News und andere Fehlinformationen zur identifizieren. Deshalb werden im Rahmen dieser Methodik nur Empfehlungen weitergegeben, die auf wissenschaftlichen Fakten (evidenzbasierte Medizin) und Publikationen basieren und/oder von Behörden oder ähnlich qualifizierten Institutionen veröffentlicht wurden. (In Ausnahmen, falls keine anderen Quellen vorliegen, werden auch seriöse Medien referenziert.) Zu allen Empfehlungen werden die Datenquellen genannt, in einer Literaturquellendatenbank zur Verfügung gestellt und nach Möglichkeit mit einem geprüften Internetlink, z.B. einer URL (Uniform Resource Locator) oder Doi (Digital Object Identifier ), versehen.

Weitere Hilfestellung zum Thema finden Sie beispielsweise beim Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG).

Durchführung von Risikobewertungen
anhand geeigneter Vorgaben

(inspiriert und abgeleitet von der DIN EN ISO 14971:2009-10) [2]

Die in dieser Methodik enthaltenen Empfehlungen stellen den Hotel- und Gaststättenbetrieb-Betreiber (im weiteren Betreiber genannt) einen Rahmen zur Verfügung, innerhalb dessen Erfahrung, Verständnis und Beurteilung zum Management der verbundenen Risiken systematisch eingesetzt werden.

Allgemein gesehen können Tätigkeiten, an denen eine Einzelperson, eine Organisation oder eine Behörde beteiligt ist, diese selbst oder andere Beteiligte Gefährdungen aussetzen, die den Verlust oder einen Schaden an ihrerseits anerkannten Werten verursachen können. Das Risikomanagement ist ein komplexer Gegenstand, weil jeder Beteiligte der Wahrscheinlichkeit eines auftretenden Schadens und seiner Schwere einen unterschiedlichen Wert beimisst.

  • a) Die Wahrscheinlichkeit des Auftretens eines Schadens;

  • b) die Auswirkungen dieses Schadens, d. h. wie schwer er sein könnte.

Risikomanagement-Prozess

Der Betreiber muss im Rahmen der Covid-19 Prävention einen fortlaufenden Prozess festlegen, dokumentieren und aufrechterhalten, um die verbundenen Gefährdungen zu identifizieren, die damit verbundenen Risiken einzuschätzen und zu bewerten, diese Risiken zu beherrschen und die Wirksamkeit der Beherrschung zu überwachen. Dieser Prozess muss folgende Elemente enthalten:

  • Risikoanalyse;
  • Risikobewertung;
  • Risikobeherrschung.
Verantwortung der Leitung

Die oberste Leitung, in der Regel der Betreiber, muss den Nachweis ihrer Verpflichtung zum Risikomanagement-Prozess liefern durch:

  • Sicherstellung der Verfügbarkeit geeigneter Ressourcen
  • Sicherstellung der Beauftragung qualifizierten Personals für das Risikomanagement

Die Beteiligung der obersten Leitung ist von entscheidender Bedeutung für die Wirksamkeit eines Risikomanagement-Prozesses. Die betreffenden Personen sollten die Verantwortung für die Gesamtleitung des Risikomanagement-Prozesses übernehmen.

Weil im Rahmen dieser vorgestellten Methodik keine Werte für die Annehmbarkeit von Risiken festgelegt werden kann, ist die oberste Leitung aufgefordert, eine Politik zu erarbeiten, wie vertretbare Risiken bestimmt werden. Das Risikomanagement ist ein sich entwickelnder Prozess und regelmäßige Überprüfungen der Maßnahmen des Risikomanagements sind erforderlich, um festzustellen, ob diese ordnungsgemäß durchgeführt werden, um eventuelle Schwachstellen auszumerzen, Verbesserungen umzusetzen und um Anpassungen an Veränderungen vorzunehmen.

Qualifikation des Personals

Personen, die Aufgaben des Risikomanagements bearbeiten, müssen das Wissen und die Erfahrung haben, das für die ihnen erteilten Aufgaben angemessen ist. Es sind geeignete Aufzeichnungen über die Qualifikation zu führen.

Es ist von größter Bedeutung, Personal mit der erforderlicher Erfahrung für die Durchführung von Aufgaben des Risikomanagements einzusetzen. Im Allgemeinen sind hierfür mehrere Vertreter unterschiedlicher Funktionsgebiete erforderlich, die jeder ihr jeweiliges Spezialwissen einbringen. Der gegenseitige Ausgleich und der Zusammenhang zwischen Personen, die Aufgaben des Risikomanagements durchführen, sollten berücksichtigt werden.

Risikomanagementplan

Tätigkeiten des Risikomanagements müssen geplant werden. Deshalb muss der Betreiber einen Risikomanagementplan entsprechend dem Risikomanagement-Prozess erarbeiten und dokumentieren. Ggf. muss für unterschiedliche Organisationseinheiten ein individueller Risikomanagementplan erarbeitet werden. Der Risikomanagementplan muss Teil der Risikomanagementakte sein.

Dieser Plan muss mindestens Folgendes enthalten:

  1. den Aufgabenbereich der geplanten Tätigkeiten des Risikomanagements für jedes Element des Plans festzulegen und zu beschreiben;
  2. die Zuordnung von Verantwortlichkeiten und Befugnissen;
  3. Anforderungen an die Überprüfung der Tätigkeiten des Risikomanagements;
  4. Kriterien für die Akzeptanz der Risiken auf der Grundlage der Politik des Betreibers zur Festlegung akzeptabler Risiken, einschließlich der Kriterien für die Akzeptanz von Risiken, wenn die Wahrscheinlichkeit des Auftretens eines Schadens nicht eingeschätzt werden kann;
  5. Tätigkeiten der Verifizierung.
Risikomanagementakte

Für die jeweilige betrachtete Organisationseinheit muss der Betreiber eine Risikomanagementakte anlegen und aufrechterhalten. Die Risikomanagementakte muss für jede festgestellte Gefährdung die Rückverfolgbarkeit auf folgende Punkte ermöglichen:

  • die Risikoanalyse;
  • die Risikobewertung;
  • die Implementierung und Verifizierung der Maßnahmen zur Risikobeherrschung;
  • die Beurteilung der Akzeptanz jedes Restrisikos.
Prozess der Risikoanalyse

Die Risikoanalyse ist für jeweilige betrachtete Organisationseinheit wie in beschrieben durchzuführen. Die Implementierung der geplanten Tätigkeiten zur Risikoanalyse und deren Ergebnisse sind in der Risikomanagementakte zu dokumentieren.

Zusätzlich zu den bereits geforderten Aufzeichnungen muss die Dokumentation über die Durchführung und die Ergebnisse der Risikoanalyse mindestens Folgendes enthalten:

  1. eine Beschreibung und Identifizierung der Organisationseinheit, die analysiert wurde;
  2. die Identität der Person(en) und der Organisationseinheit, die die Risikoanalyse durchführte(n);
  3. Aufgabenstellung und Datum der Risikoanalyse.

(Einige Hilfsmittel der Risikoanalyse werden im Anhang beschrieben)

Die Einhaltung der Anforderungen wird durch Inspektion in die Risikomanagementakte überprüft.

Identifizierung von Gefährdungen

Der Betreiber muss eine Dokumentation über bekannte und vorhersehbare Gefährdungen zusammenstellen, die mit dem Betrieb sowohl unter Normal- wie unter Fehlerbedingungen in Zusammenhang stehen. Diese Dokumentation ist in der Risikomanagementakte aufrechtzuerhalten. Beispiele möglicher Gefährdungen können als Anleitung zur Einführung in die Identifizierung von Gefährdungen verwendet werden.

Die Einhaltung der Anforderungen wird durch Inspektion in die Risikomanagementakte überprüft.

Einschätzung des Risikos bzw. der Risiken für jede Gefährdungssituation

Vernünftigerweise vorhersehbare Abfolgen oder Kombinationen von Ereignissen, die eine Gefährdungssituation bewirken können, müssen berücksichtigt und die sich so ergebenden Gefährdungssituationen aufgezeichnet werden. Für jede identifizierte Gefährdungssituation ist das zugehörige Risiko bzw. sind die zugehörigen Risiken unter Verwendung verfügbarer Informationen oder Daten einzuschätzen. Für Gefährdungssituationen, bei denen die Wahrscheinlichkeit des Auftretens eines Schadens nicht eingeschätzt werden kann, ist eine Aufstellung der möglichen Auswirkungen zur Verwendung bei der Risikobewertung und Risikobeherrschung zu erarbeiten.

Die Ergebnisse dieser Tätigkeiten müssen in der Risikomanagementakte aufgezeichnet werden. ( Jedes System, das für die qualitative oder quantitative Einteilung der Wahrscheinlichkeit des Auftretens oder des Schweregrades eines Schadens benutzt wird, muss in der Risikomanagementakte aufgezeichnet werden).

Die Einschätzung des Risikos schließt eine Analyse der Wahrscheinlichkeit des Auftretens und der Auswirkungen ein. Abhängig von der Anwendung ist es möglich, dass nur bestimmte Elemente des Prozesses der Risikoeinschätzung berücksichtigt werden müssen.

Die Risikoeinschätzung erfolgt qualitativ.

Informationen oder Daten für die Risikoeinschätzungen können zum Beispiel entnommen werden aus:

  1. veröffentlichten Normen, Verordnungen, Gesetzen oder anderen Behördlichen Anweisungen
  2. wissenschaftlich-technischen Daten;
  3. Marktdaten
  4. Erfahrungsberichten mit typischen Kunden;
  5. Ergebnissen geeigneter Untersuchungen;
  6. Gutachten;
  7. externen Qualitätsbeurteilungsprogrammen.
Risikobewertung

Für jede identifizierte Gefährdungssituation muss der Betreiber unter Anwendung der im Risikomanagementplan festgelegten Kriterien entscheiden, ob eine Risikominderung erforderlich ist. Die Ergebnisse dieser Risikobewertung müssen in der Risikomanagementakte aufgezeichnet werden.

Risikobeherrschung

Wenn eine Risikominderung erforderlich ist, müssen Aktivitäten zur Risikobeherrschung durchgeführt werden.

Der Betreiber muss eine oder mehrere Maßnahmen der Risikobeherrschung festlegen, die sich eignen, um das Risiko bzw. die Risiken auf einen akzeptablen Bereich zu mindern.

Der Betreiber muss eine oder mehrere der folgenden Wahlmöglichkeiten für die Risikobeherrschung in der aufgeführten Reihenfolge benutzen:

  1. integrierte Sicherheit durch Anpassung von Prozessabläufen oder konstruktiver, ggf. baulicher Art.
  2. Informationen zur Sicherheit.

Maßnahmen der Risikobeherrschung können entweder den Schweregrad des Schadens oder die Wahrscheinlichkeit seines Auftretens mindern oder beides bewirken.

Die ausgewählten Maßnahmen der Risikobeherrschung müssen in der Risikomanagementakte aufgezeichnet werden. Wenn der Hersteller während der Analyse der Wahlmöglichkeiten feststellt, dass die geforderte Minderung des Risikos nicht realisierbar ist, muss der Hersteller eine Risiko-Nutzen-Analyse für das Restrisiko durchführen.

Die Einhaltung der Anforderungen wird durch Inspektion in die Risikomanagementakte überprüft.

Durchführung und Überprüfung von Präventionsmaßnahmen (Risikobeherrschung)


Es gibt mehrere Ansätze zur Risikominderung, die allein oder in gegenseitiger Kombination angewendet werden können. Der Gestalter muss dementsprechend unterschiedliche Optionen untersuchen, wie das Risiko bzw. die Risiken auf eine vernünftige durchführbare Weise auf ein vertretbares Niveau verringert werden kann/können.

Das Folgende ist eine nicht erschöpfende Aufstellung von allgemein angewendeten Ansätzen zur Risikobeherrschung.

  1. Gestaltung im Hinblick auf direkte Sicherheit durch:

    • Beseitigung einer bestimmten Gefährdung;
    • Verringerung der Wahrscheinlichkeit des Auftretens des Schadens
      oder
    • Verringerung der Schwere des Schadens.

  2. Schaffung von Informationen zur Sicherheit durch:

    • Unterbringung von Warnhinweisen;
    • Mitteilungen über unrichtige Anwendung, mögliche Gefährdungen oder sonstige Angaben, die helfen können, das Risiko zu verringern;
    • Förderung der Anwendung persönlicher Schutzausrüstung
    • Einarbeitung von Informationen über Maßnahmen zur Verringerung des Schadens;
    • Schaffung einer Ausbildung für die Mitarbeiter zur Verbesserung ihrer Leistung oder ihrer Fähigkeiten beim Aufdecken von Fehlern
      oder
    • Festlegung der erforderlichen Wartung und der Wartungsabstände,

Die Ansätze a.) und b.) sind im Hinblick auf ihre allgemein anerkannte Wirksamkeit bei der Verringerung von Risiken in absteigender Reihenfolge aufgeführt. Der Gestalter sollte diese und weitere Faktoren berücksichtigen.

Umsetzung von Maßnahmen zur Risikobeherrschung

Der Betreiber muss die in ausgewählte(n) Maßnahme(n) zur Risikobeherrschung umsetzen.

Die Umsetzung jeder Maßnahme zur Risikobeherrschung muss verifiziert werden Diese Verifizierung muss in der Risikomanagementakte aufgezeichnet werden. Die Wirksamkeit der Maßnahme(n) zur Risikobeherrschung muss verifiziert werden und die Ergebnisse müssen in der Risikomanagementakte aufgezeichnet werden.

(Die Verifizierung der Wirksamkeit kann auch Validierungsaktivitäten beinhalten.)

Bewertung der Akzeptanz des Gesamt-Restrisikos

Nachdem alle Maßnahmen der Risikobeherrschung umgesetzt und verifiziert wurden, muss der Betreiber entscheiden, ob das Gesamt-Restrisiko unter Anwendung der im Risikomanagementplan festgelegten Kriterien akzeptabel ist.

• die Risikoanalyse

• die Beurteilung der Akzeptanz jedes Restrisikos

• die Risikobewertung

• die Implementierung und Verifizierung der Maßnahmen zur Risikobeherrschung


Begriffe


Schaden

physische Verletzung oder Schädigung der menschlichen Gesundheit oder Schädigung von Gütern oder der Umwelt

[ISO/IEC Guide 51:1999, Begriff 3.3]

Gefährdung

potentielle Schadensquelle

[ISO/IEC Guide 51:1999, Begriff 3.5]

Gefährdungssituation

Umstände, unter denen Menschen, Güter oder die Umwelt einer oder mehreren Gefährdungen ausgesetzt sind. [ISO/IEC Guide 51:1999, Begriff 3.6]

objektiver Nachweis

Daten, welche die Existenz oder Wahrheit von etwas bestätigen

ANMERKUNG Objektive Nachweise können durch Beobachtung, Messung, Test oder mit anderen Mitteln erbracht werden. [ISO 9000:2005, Begriff 3.8.1]

Verfahren

festgelegte Art und Weise, eine Tätigkeit oder einen Prozess auszuführen

[ISO 9000:2005, Begriff 3.4.5]

Prozess

Satz von in Wechselbeziehung oder Wechselwirkung stehenden Tätigkeiten, der Eingaben in Ergebnisse umwandelt. [ISO 9000:2005, Begriff 3.4.1]

Aufzeichnung

Dokument, das das erreichte Ergebnis angibt oder einen Nachweis ausgeführter Tätigkeiten bereitstellt. [ISO 9000:2005, Begriff 3.7.6]

Restrisiko

Risiko, das nach der Durchführung von Maßnahmen zur Risikobeherrschung verbleibt

ANMERKUNG 1 Abgeleitet aus ISO/IEC Guide 51:1999, Begriff 3.9.

ANMERKUNG 2 ISO/IEC Guide 51:1999, Definition 3.9, verwendet den Begriff „Schutzmaßnahmen“ anstelle von „Risikobeherrschungsmaßnahmen“. In dieser Methodik sind „Schutzmaßnahmen“ nur eine Wahlmöglichkeit zur Beherrschung von Risiken,

Risiko

Kombination der Wahrscheinlichkeit des Auftretens eines Schadens und des Schweregrades dieses Schadens. [ISO/IEC Guide 51:1999, Begriff 3.2]

Risikoanalyse

systematische Verwendung von verfügbaren Informationen zur Identifizierung von Gefährdungen und Einschätzung von Risiken.[ISO/IEC Guide 51:1999, Begriff 3.10]

Risikobeherrschung

der Prozess, in dem Entscheidungen getroffen und Maßnahmen implementiert werden, durch die Risiken auf festgelegte Bereiche verringert oder auf diesen gehalten werden

Risikobeurteilung

der Gesamtprozess, der eine Risikoanalyse und eine Risikobewertung umfasst. [ISO/IEC Guide 51:1999, Begriff 3.12]

Risikobewertung

Prozess des Vergleichs des eingeschätzten Risikos mit gegebenen Risikokriterien, um die Akzeptanz des Risikos zu bestimmen.

Risikoeinschätzung

der Prozess, in dem Werte für die Wahrscheinlichkeit des Auftretens eines Schadens und für die Schwere dieses Schadens zugeordnet werden.

Risikomanagement

systematische Anwendung von Managementstrategien, Verfahren und Praktiken auf die Aufgaben der Analyse, Bewertung, Beherrschung und Überwachung von Risiken.

Risikomanagementakte

Satz von Aufzeichnungen und sonstigen Dokumenten, die beim Risikomanagement entstehen.

Sicherheit

Freiheit von unvertretbaren Risiken. [ISO/IEC Guide 51:1999, Begriff 3.1]

Schweregrad

Maß der möglichen Auswirkungen einer Gefährdung

oberste Leitung

Person oder Personengruppe, die ein Unternehmen auf der höchsten Stufe leitet und kontrolliert.

ANMERKUNG Abgeleitet aus ISO 9000:2005, Begriff 3.2.7.

Verifizierung

Bestätigung durch Bereitstellung eines objektiven Nachweises, dass festgelegte Anforderungen erfüllt worden.

Quellenverzeichnis Homepage


[1] Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), “Wie finde ich gute Gesundheitsinformationen im Internet? - gesundheitsinformation.de,” May 03, 2020. https://www.gesundheitsinformation.de/wie-finde-ich-gute-gesundheitsinformationen-im.3234.de.html (accessed May 03, 2020).

[2] Technischen Komitee ISO/TC 210, “DIN EN ISO 14971:2009-10,” May 01, 2020.

Quellenverzeichnis E-Learning


[1] BAuA, “Kriterien-fuer-Auswahl-von-Massnahmen.”  [Online]. Available: https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Gefaehrdungsbeurteilung/Grundlagenwissen/Sieben-Schritte-zur-Gefaehrdungsbeurteilung/Schritt_4/Kriterien-fuer-Auswahl-von-Massnahmen.html

 

[2] Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), “Wie finde ich gute Gesundheitsinformationen im Internet? - gesundheitsinformation.de.”  [Online]. Available: https://www.gesundheitsinformation.de/wie-finde-ich-gute-gesundheitsinformationen-im.3234.de.html. [Accessed: 03-May-2020]

 

 [3] RKI, “SARS-CoV-2 Steckbrief zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19).”  [Online]. Available: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html

 

[4] Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, “HINWEISE ZUM NEUARTIGEN CORONAVIRUS (SARS-COV-2) UND COVID-19.”  [Online]. Available: https://www.infektionsschutz.de/fileadmin/infektionsschutz.de/Downloads/Infoblatt-Arbeitnehmer-Coronavirus.pdf

  

[5] Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, “Mund-Nasen-Bedeckungen.”  [Online]. Available: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/verhaltensregeln/mund-nasen-bedeckungen.html

  

[6] Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN), “Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung im Sinne des SARS-CoV2-Arbeitsschutzstandards Branche: Gastgewerbe.”  [Online]. Available: https://www.bgn.de/?storage=3&identifier=%2F604535&eID=sixomc_filecontent&hmac=c6106a15cfc724f342b5f4fd8f55f0ce2130f440

 

[7] Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN), “Innerbetriebliche Maßnahmen,” Ausbreitung des Corona-Virus vermeiden.  [Online]. Available: https://www.bgn.de/?storage=3&identifier=%2F604350&eID=sixomc_filecontent&hmac=469184a2b223f7324c3073e538265f02b0e84ec8

 

[8] Bundesministerium für Arbeit und Soziales, “SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard.”  [Online]. Available: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Schwerpunkte/sars-cov-2-arbeitsschutzstandard.pdf?__blob=publicationFile&v=1